Rechtsanwaltskanzlei OELTZ
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VERKEHRSRECHT

Jeder Verkehrsteilnehmer ist in seinem Leben beteiligt an mindestens 1,7 Verkehrsunfällen. Dabei kann ihm in den wenigsten Fällen wirklich ein Vorwurf gemacht werden. Manchmal ist ein Schaden völlig unverschuldet entstanden. Gesetzlich geregelt ist, dass einem Geschädigten durch den Unfall ein Nachteil nicht entstehen soll. Zu seinem Recht kommt der Geschädigte aber nicht von selbst. Ist er selbst kaskoversichert oder hat der Unfallgegner eine Haftpflichtversicherung, zahlt die Versicherung. Die Versicherung will um jeden Preis sparen und keinesfalls mehr zahlen, als unbedingt nötig. Sie wird bereits abstreiten, überhaupt den ganzen Schaden tragen zu müssen. Selbst wenn die Haftung eindeutig ist, finden die Versicherungen Reparaturkosten unangemessen, Mietwagenkosten zu hoch, den Wert des eigenen Fahrzeuges überzogen und die Unfallverletzung bildet sich der Geschädigte sowieso nur ein.

Schwieriger wird es, war ein Fahrzeug mit ausländischer Versicherung am Unfall beteiligt oder gibt es gar keine gültige Versicherung. Gewusst wie, bleiben Sie auch hier auf Ihrem Schaden nicht sitzen.

Aber auch wenn der Unfall selbst wenigstens mitverschuldet wurde, ist nicht alles verloren. Der Verstoß muss erst einmal nachgewiesen werden können. Kann er das nicht, stehen die Chancen gut, zumindest einen Teil des Schadens ersetzt zu bekommen. Das ist besonders interessant, gibt es auch noch eine Kaskoversicherung. Weil es nicht sein kann, dass Sie regelmäßig Ihre Versicherung bezahlen und dann „Selbstbehalt“ und „Betriebsgefahr“ abgezogen bekommen, können Sie mehr verlangen, als Ihnen Die Versicherung abrechnen möchte.

Sogar wenn Sie wirklich einen Fehler gemacht haben, ist nicht alles verloren. Für diesen Fall haben Sie Ihre Haftpflichtversicherung. Ist einem anderen ein Schaden entstanden, muss Ihre Versicherung zahlen. Die Versicherung wird das „Kleingedruckte“ zum Versicherungsvertrag heraussuchen und behaupten, Sie hätten gegen diese Pflichten verstoßen. Das bedeutet aber weder, dass es wirklich eine Pflichtverletzung gegeben hat, noch dass die Versicherung nicht bezahlen muss

Damit ich Ihren Verkehrsunfall bearbeiten und mich mit Ihnen in Verbindung setzen kann, benötige ich Ihre Angaben, für die Sie meinen Fragebogen in Unfallsachen verwenden können.

Wenn Sie oder Insassen in Ihrem Fahrzeug verletzt wurden, bezeichnen Sie Ihre behandelnden Ärzte für Nachfragen und befreien sie von der Schweigepflicht mit meinem Entbindungsformular.

Nehmen Sie zur Vereinbarung eines Besprechungstermins gern mit mir Kontakt auf.

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© Rechtsanwältin Nicole Müller

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