Ich berate Sie in allen Fragen des Arbeitsrechts. Dabei vertrete ich Ihre Belange als Arbeitgeber oder als Arbeitnehmer.
Als Arbeitgeber unterliegen Sie Rechten und Pflichten nicht nur gegenüber Ihren Arbeitnehmern, mit denen Sie einen Arbeitsvertrag geschlossen haben, sondern auch deren Interessenvertretungen. Die gesetzlichen Befugnisse der Betriebsräte und Gewerkschaften gehen sehr weit. Selbst diese weit gesteckten Grenzen werden nicht selten überschritten. Nur die genaue Kenntnis und Einhaltung dieser Grenzen gewährleistet den erfolgreichen Bestand Ihres Unternehmens und seiner Belegschaft. Natürlich werden hohe Maßstäbe an Maßnahmen des Arbeitgebers zu ihrer Wirksamkeit gelegt. Dies ist keine Willkür der Arbeitsgerichte, sondern gesetzliche Voraussetzung. Die umfassende und realistische Einschätzung der sicherlich schwer überschaubaren Rechtslage ist daher Voraussetzung der erfolgreichen Unternehmensführung.
Als Arbeitnehmer hängt Ihre Existenz vom Arbeitsplatz ab. Um ihn zu erhalten, müssen Sie Ihre Rechte und Pflichten als Arbeitnehmer genau kennen und beachten. Halten Sie sich an Ihren Arbeitsvertrag, können Sie das auch vom Arbeitgeber verlangen. Bei seinen Weisungen, Maßnahmen, Abmahnungen und zuletzt Kündigungen muss er alle Voraussetzungen für deren Wirksamkeit beachten. Macht der Arbeitgeber dabei einen Fehler, führt dies zur Unwirksamkeit. Deshalb hat die Überprüfung von Maßnahmen des Arbeitgebers durch den Arbeitnehmer so oft Erfolg. Ob die Wirksamkeitsvoraussetzungen eingehalten wurden, können Sie durch das Arbeitsgericht klären lassen. Damit Sie dabei auf Augenhöhe mit dem Arbeitgeber stehen, erhalten Sie Beistand durch einen Rechtsanwalt auf Staatskosten, wenn Sie sich die Hilfe eines Rechtsanwaltes nicht selbst leisten können. Das Formular, um diese Prozesskostenhilfe zu beantragen, finden Sie hier.
Nehmen Sie zur Vereinbarung eines Besprechungstermins gern mit mir Kontakt auf.
Kritische Einträge in Social-Media-Plattformen wie Facebook berechtigen den Arbeitgeber nicht in jedem Fall zu einer fristlosen Kündigung. Stattdessen sind stets alle Umstände des jeweiligen Sachverhaltes zu berücksichtigen. Das geht aus einer Entscheidung des Arbeitsgerichts (ArbG) Dessau-Roßlau hervor.
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