Deutschland als Sozialstaat bietet Menschen, die sich nicht (ausreichend) selbst versorgen können Unterstützung in Form von finanziellen Zuwendungen und Erlässen an. Ein Großteil der Deutschen
nimmt Sozialleistungen in Anspruch, darunter zum Beispiel die Leistungen der Kranken-, Unfall- und Rentenversicherer, Kinder-, Wohn- oder Pflegegeld, Arbeitslosengeld oder "Hartz IV".
Doch vor die Sozialleistung hat der Sozialstaat den Behördendschungel gestellt: komplizierte Gesetzesgrundlagen und undurchsichtige Berechnungsbögen erschweren die Überprüfung eines Bescheides für
den Betroffenen meist erheblich. Die Geschichte hinter dem Antrag indes geht oft in der Masse verloren.
Als Rechtsanwalt nehme ich mir die Zeit, Ihre Geschichte zu verstehen und Sie über Ihre Ansprüche zu beraten. Ist der Weg durch das Paragraphendickicht klar, übernehme ich die Anfechtung von
ablehnenden oder fehlerhaften Leistungs-, Aufhebungs- und Erstattungsbescheiden der Bundesagenturen für Arbeit und der Jobcenter, Wohngeldstellen und Familienkassen sowie fehlerhafter Rentenbescheide
im Widerspruchs- und Klageverfahren. Um Ihnen von vornherein beste Chancen zu verschaffen, berate und begleite ich Sie bereits im Rentenantragsverfahren bei Erwerbsminderungs-, Unfall- oder
Schwerbehindertenrenten.
Sollten Sie sich meine Hilfe nicht leisten können, kann Ihnen nach vorheriger Beantragung beim zuständigen Amtsgericht Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe gewährt werden. Die
Antragsformulare finden Sie im Downloadbereich.
|
|